Definition · Öffentliches Recht

Bebauungszusammenhang (§ 34 Abs. 1 BauGB)

Definition

Ein Bebauungszusammenhang ist gegeben, soweit die aufeinanderfolgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt.

Kontext
Definiere den Begriff „Bebauungszusammenhang“ (§ 34 Abs. 1 S. 1 BauGB):
Rechtsprechung & Quellen 1
Quellen
  • BVerwG, Urt. v. 30.06. 2015, 4 C 5/14.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.