Definition · Öffentliches Recht

Bauliche Anlage (§ 29 Abs. 1 BauGB)

Definition

Eine bauliche Anlage i.S.d. § 29 Abs. 1 BauGB ist eine auf Dauer angelegte, künstlich mit dem Erdboden verbundene Anlage von bodenrechtlicher Relevanz.

Kontext
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Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Reidt, in: Battis/Krautzberger/Löhr, Baugesetzbuch 15.A. 2022, § 29 RdNr. 9ff.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.