Definition · Strafrecht

Aussage (§ 153 StGB)

Definition

Eine Aussage ist die Wissensmitteilung einer vernommenen Person (einschließlich ihrer Antworten auf bestimmte Fragen) über ihre Wahrnehmungen und Empfindungen.

Erläuterung
Eine Aussage iSd § 153 StGB setzt mehr als bloßes Schweigen voraus. Sanktionen für die unbefugte Zeugnisverweigerung stehen ausschließlich auf prozessualer Ebene zur Verfügung (vgl. § 70 StPO, § 390 ZPO).
Kontext
Definiere den Begriff „Aussage“ (§ 153 StGB)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Normen
Quellen
  • MüKoStGB/Müller, 4. A. 2021, § 153 RdNr. 8

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.