Definition · Öffentliches Recht

Auflagenvorbehalt (§ 36 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG)

Definition

Der Auflagenvorbehalt ist eine Nebenbestimmung. Ein Auflagenvorbehalt ist die einem begünstigenden Verwaltungsakt beigefügte rechtserhebliche Ankündigung, später könne eine Auflage ergehen oder eine bereits bestehende Auflage geändert oder ergänzt werden (§ 36 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG).

Erläuterung
Zwar ist die Auflistung der möglichen Nebenbestimmungen in § 36 Abs. 2 VwVfG nicht abschließend; in der Praxis entsprechen Nebenbestimmungen aber regelmäßig einem der dort normierten Typen.
Kontext
Was versteht man unter einem Auflagenvorbehalt (§ 36 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Detterbeck, Allgemeines Verwaltungsrecht, 17. Aufl. 2019, RdNr. 645ff.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.