Definition · Strafrecht

Auf frischer Tat (§ 127 StPO)

Definition

Die Tat ist frisch, solange aus den gesamten Umständen, in denen sich der Betroffene befindet, noch auf ihre Begehung geschlossen werden kann. Die Festnahme muss also in einem unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit der Tat erfolgen.

Erläuterung
In Betracht kommt als Tat ausschließlich eine rechtswidrige Tat gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 5. Erforderlich ist also, dass das Verhalten den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklichen, ohne gerechtfertigt zu sein.
Kontext
Wann wird der Täter auf „frischer“ Tat betroffen (§ 127 StPO)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Normen
Quellen
  • Kindhäuser/Zimmermann, Strafrecht Allgemeiner Teil, 10. A., § 20 RdNr. 7

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.