Asset Deal (§ 453 Abs. 1 Alt. 2 BGB)
Beim Asset Deal werden die einzelnen zum Unternehmen gehörenden Sachen und Rechte als Einheit verkauft (§§ 433, 453 Abs.1 Alt. 2 BGB) und nach den jeweils einschlägigen Vorschriften (§§ 873, 925 BGB, §§ 929ff. BGB, §§ 398ff., 413 BGB) auf den neuen Unternehmensträger übertragen.
Was versteht man unter „Asset Deal“?
Rechtsprechung & Quellen 3
- Bitter/Schumacher, Handelsrecht, 3.A. 2018, § 5 RdNr. 3f.