Arbeitsunfähigkeit (§ 3 Abs. 1 S. 1 EFZG)
Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit ist gegeben, wenn der Arbeitnehmer infolge Krankheit seine vertraglich geschuldete Tätigkeit objektiv nicht ausüben kann oder nicht ausüben sollte, weil die Heilung nach ärztlicher Prognose verhindert oder verzögert wird.
Rechtsprechung & Quellen 1
- Müller-Glöge, in: MüKo-BGB, 9. A. 2023, EFZG § 3 RdNr. 6