Definition · Zivilrecht

Arbeitsunfähigkeit (§ 3 Abs. 1 S. 1 EFZG)

Definition

Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit ist gegeben, wenn der Arbeitnehmer infolge Krankheit seine vertraglich geschuldete Tätigkeit objektiv nicht ausüben kann oder nicht ausüben sollte, weil die Heilung nach ärztlicher Prognose verhindert oder verzögert wird.

Kontext
Wann liegt (krankheitsbedingte) Arbeitsunfähigkeit vor (§ 3 Abs. 1 S. 1 EFZG)?
Rechtsprechung & Quellen 1
Quellen
  • Müller-Glöge, in: MüKo-BGB, 9. A. 2023, EFZG § 3 RdNr. 6

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.