Arbeitnehmer (§ 611a Abs. 1 S. 1 BGB)
Arbeitnehmer ist jeder, der auf der Grundlage eines privatrechtlichen Vertrages verpflichtet ist, im Dienste eines anderen weisungsgebundene, fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit gegen Entgelt zu leisten.
Rechtsprechung & Quellen 3
- Junker, Grundkurs Arbeitsrecht, 20.A. 2021, § 1 RdNr. 2
- Waltermann, Arbeitsrecht, 20.A. 2021, § 1 RdNr. 1 f.