Definition · Zivilrecht

Anspruchsberechtigter Grundbuchberichtigung (§ 894 BGB)

Definition

Anspruchsberechtigter ist derjenige, dessen Recht nicht oder nicht richtig eingetragen oder dessen Recht durch eine nicht bestehende Belastung beeinträchtigt ist (= materielle Betroffenheit).

Erläuterung
Beachte: Dies musst du nicht auswendig lernen. Ein Blick in den § 894 BGB genügt.
Kontext
Definiere den Begriff des Anspruchsberechtigten des Grundbuchberichtigungsanspruchs (§ 894 BGB)!
Rechtsprechung & Quellen 3
Normen
Quellen
  • Vieweg/Lorz, Sachenrecht, 9.A. 2022, § 13, Rdnr. 58
  • Wellenhofer, Sachenrecht, 32.A. 2017, § 20, Rdnr. 6

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.