Definition · Strafrecht

Anlagen (§ 315b Abs. 1 Nr. 1 StGB)

Definition

Anlagen sind alle dem Verkehr dienenden Einrichtungen wie Verkehrszeichen, Ampeln und Absperrungen. Auch die Straße selbst samt Zubehör kann eine Anlage sein, z.B. im Fall des Entfernens von Gullydeckeln.

Kontext
Definiere den Begriff „Anlagen“ (§ 315b Abs. 1 Nr. 1 StGB):
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Rengier, Strafrecht BT II, 22. A. 2021, § 45 RdNr. 4

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.