Anlagen (§ 315b Abs. 1 Nr. 1 StGB)
Anlagen sind alle dem Verkehr dienenden Einrichtungen wie Verkehrszeichen, Ampeln und Absperrungen. Auch die Straße selbst samt Zubehör kann eine Anlage sein, z.B. im Fall des Entfernens von Gullydeckeln.
Rechtsprechung & Quellen 2
- Rengier, Strafrecht BT II, 22. A. 2021, § 45 RdNr. 4