Definition · Strafrecht

Anbieten eines Vorteils (§ 331 StGB)

Definition

Das Anbieten erfordert eine einseitige, ausdrückliche oder konkludente Erklärung, einen Vorteil gewähren zu wollen, sowie die Kenntnisnahme des Angebots durch den Adressaten.

Erläuterung
Auf der Vorteilsnehmerseite bildet das Fordern das Gegenstück zum Anbieten.
Kontext
Wann bietet der Täter einen Vorteil an (§ 333 StGB)?
Rechtsprechung & Quellen 3
Quellen
  • Rengier, Strafrecht BT II, 22. A. 2021, § 60 RdNr. 24

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.