Definition · Öffentliches Recht

Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis (vor § 42 VwGO)

Definition

Das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis ist das Interesse eines Rechtsschutzsuchenden, zur Erreichung des begehrten Rechtsschutzes ein Gericht in Anspruch nehmen zu dürfen.

Erläuterung

Als ungeschriebener Grundsatz durchzieht das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis das gesamte Prozessrecht; bei jeder Klageart muss es als Sachentscheidungsvoraussetzung erfüllt sein. Zugleich dient es der Prozessökonomie, indem es die Gerichte ausschließlich mit Klagen jener Bürger befassen lässt, die den Rechtsschutz tatsächlich benötigen.

Kontext

Definiere den Begriff „allgemeines Rechtsschutzbedürfnis“:

Rechtsprechung & Quellen 1

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.