Definition · Zivilrecht

Äquivalenztheorie

Definition

Äquivalent kausal ist jede Bedingung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in Form der Rechtsgutsverletzung entfiele. (sog. conditio-sine-qua-non Formel)

Kontext

Wann ist eine Bedingung äquivalent kausal?

Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Grüneberg/Grüneberg, BGB, 81.A. 2022, Vorb v § 249 RdNr. 25

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.