Definition · Zivilrecht

Adäquanztheorie

Definition

Adäquat kausal ist eine Bedingung nur, wenn sie nach dem regelmäßigen Verlauf der Dinge, also nach der allgemeinen Lebenserfahrung, geeignet ist, einen Erfolg der fraglichen Art herbeizuführen.

Kontext

Wann ist eine Bedingung adäquat kausal?

Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Grüneberg/Grüneberg, BGB, 81.A. 2022, Vorb v § 249 RdNr. 26

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.