Definition · Strafrecht

Actio libera in causa (vor § 20 StGB)

Definition

Unter den Voraussetzungen einer a.l.i.c. soll eine Tatbestandsverwirklichung auch dann zur Schuld zurechenbar sein, wenn der Täter zwar im Zeitpunkt der unmittelbaren Tatbestandsverwirklichung schuldunfähig ist, aber seine Schuldunfähigkeit – namentlich aufgrund vorhergehenden Genusses von Alkohol oder anderen Rauschmitteln – zu
vertreten hat.

Erläuterung
Kontext

Was versteht man unter der Figur der „actio libera in causa“ (a.l.i.c.)?

Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Kindhäuser/Zimmermann, Strafrecht Allgemeiner Teil, 10. A., § 23 RdNr. 1 ff.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.