Definition · Strafrecht

Absetzen (§ 259 Abs. 1 StGB)

Definition

Der Täter setzt eine Sache ab, wenn er durch selbstständige Unterstützung des Vortäters in dessen Interesse die Sache wirtschaftlich verwertet.

Kontext
Definiere den Begriff „Absetzen“ (§ 259 Abs. 1 StGB):
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Rengier, Strafrecht BT I, 23. A. 2021, § 22 RdNr. 53

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.