Thüringen

Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 16. Dezember 1998

Ausfertigungsdatum:
22.01.1999
Fundstelle:
GVBl. 1999, 144
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel VGH981216E

Aus dem Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 16. Dezember 1998 - VerfGH 20/95 - werden die Nummern 1 und 2 der Entscheidungsformel veröffentlicht:1. § 13 Abs. 1 sowie § 14 des Thüringer Abgeordnetengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1995 (GVBl. S. 121) sind mit der Thüringer Verfassung unvereinbar. Im Übrigen wird der Normenkontrollantrag zurückgewiesen.2. Die genannten Vorschriften können bis zu einer gesetzlichen Neuregelung, längstens bis zum Zusammentritt des Dritten Thüringer Landtags weiter angewandt werden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.