Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
- Ausfertigungsdatum:
- 15.07.2020
- Fundstelle:
- GVBl. 2020, 581
Aus dem Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 15. Juli 2020 - VerfGH 2/20 - wird die Nummer 1 der Entscheidungsformel veröffentlicht:„Das Siebte Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes - Einführung der paritätischen Quotierung vom 30. Juli 2019 (GVBl. S. 322) ist nichtig.“Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 25 Abs. 2 Satz 1 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes Gesetzeskraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.