Thüringen

Anordnung des Thüringer Ministerpräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen Vom 18. März 2002

Ausfertigungsdatum:
18.03.2002
Fundstelle:
GVBl. 2002, 175
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel MPräsAmtsbezAnO

Gemäß § 90 Abs. 1 des Thüringer Beamtengesetzes vom 10. Juni 1994 (GVBl. S. 589) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 8. September 1999 (GVBl. S. 525) setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:"Präsident der Landesanstalt für Umwelt und Geologie"

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.