Anordnung des Thüringer Ministerpräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen Vom 18. März 2002
- Ausfertigungsdatum:
- 18.03.2002
- Fundstelle:
- GVBl. 2002, 175
Gemäß § 90 Abs. 1 des Thüringer Beamtengesetzes vom 10. Juni 1994 (GVBl. S. 589) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 8. September 1999 (GVBl. S. 525) setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:"Präsident der Landesanstalt für Umwelt und Geologie"
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.