Anordnung über die Errichtung der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft Vom 20. April 1994
- Ausfertigungsdatum:
- 20.04.1994
- Fundstelle:
- GVBl. 1994, 483
Anordnung über die Errichtung der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft vom 20. April 1994
aufgeh. durch Artikel 130 Abs. 2 Nr. 10 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. S. 731)
ThürGVBl. 16 1994 S. 483 Aufgrund des Artikels 90 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen vom 25. Oktober 1993 (GVBl. S. 625) ordnet die Landesregierung an:
§ 1Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft und Forsten wird die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft mit dem Sitz in Jena errichtet.
§ 2Diese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.