Anordnung zur Auflösung der Justizvollzugsanstalt Gera Vom 12. September 2017
- Ausfertigungsdatum:
- 12.09.2017
- Fundstelle:
- GVBl. 2017, 187
Aufgrund des Artikels 90 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen vom 25. Oktober 1993 (GVBl. S. 625), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Oktober 2004 (GVBl. S. 745), ordnet die Landesregierung an:
§ 1Im Geschäftsbereich des für den Justizvollzug zuständigen Ministeriums wird die Justizvollzugsanstalt Gera mit Ablauf des 20. Oktober 2017 aufgelöst.
§ 2Diese Anordnung tritt am 20. Oktober 2017 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.