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Gesetz zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über den Ostdeutschen Sparkassenverband Vom 18. Februar 2009

Ausfertigungsdatum:
18.02.2009
Fundstelle:
GVBl. LSA 2009, 50
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1(1) Dem am 28. November 2008 unterzeichneten Dritten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über den Ostdeutschen Sparkassenverband wird zugestimmt.(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. (3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt bekannt zu machen.

Artikel

Artikel 2Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Staatsvertrag - Dritter Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über den Ostdeutschen ...

Staatsvertrag

Dritter Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband

Die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, der Freistaat Sachsen und das Land Sachsen-Anhalt schließen nachstehenden Staatsvertrag:

Artikel

Artikel 1(Änderungsanweisungen zum Staatsvertrag über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband)

Artikel

Artikel 2(1) Dieser Staatsvertrag tritt mit dem Tage in Kraft, an dem die letzte der von den Vertragsländern ausgefertigten Ratifizierungsurkunden in der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt hinterlegt ist. *

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.