Berichtigung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Richtlinie für die Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Projekten
- Fundstelle:
- SächsABl. 2007 Nr. 28, S. 909
Berichtigung
Berichtigung
des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit
zur Richtlinie für die Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Projekten
Vom 15. Mai 2007
Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit für die Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Projekten vom 16. Februar 2007 (SächsABl. S. 353) wird wie folgt berichtigt:
Teil 3 erhält folgende Fassung:
„Teil 3: Inkrafttreten, Anwendungsbereich und Außerkrafttreten
- Diese Richtlinie gilt für Bewilligungen aus Haushaltsmitteln, die für den Förderzeitraum 2000 bis 2006 zur Verfügung stehen. Sie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit für die Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Projekten vom 3. Februar 2006 (SächsABl. S. 176) außer Kraft.
- Diese Richtlinie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft.“
Dresden, den 15. Mai 2007
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit
Christoph Habermann
Staatssekretär
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.