Ber-Anordnung-des-Ministerpraesidenten-zur-Vertretung-der-Mitglieder-der-Staatsregierung-und-der-Staatsministerien · Sachsen

Berichtigung der Sächsischen Staatskanzlei zur Anordnung des Ministerpräsidenten zur Vertretung der Mitglieder der Sächsischen Staatsregierung und der Staatsministerien

Fundstelle:
SächsABl. 2005 Nr. 3, S. 66
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Berichtigung

Berichtigung

der Sächsischen Staatskanzlei
zur Anordnung des Ministerpräsidenten
zur Vertretung der Mitglieder der Sächsischen Staatsregierung und der Staatsministerien

Vom 3. Januar 2005

Die Anordnung des Ministerpräsidenten zur Vertretung der Mitglieder der Sächsischen Staatsregierung und der Staatsministerien vom 29. November 2004 (SächsABl. S. 1263) wird wie folgt berichtigt:

In Ziffer I Satz 2 werden die Wörter „Staatsminister für Wissenschaft und Kunst“ durch die Wörter „Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst“ ersetzt.

Dresden, den 3. Januar 2005

Sächsische Staatskanzlei
Roth
Referatsleiter

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.