Berichtigung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen
- Fundstelle:
- SächsABl. 2004 Nr. 40, S. 1044
Berichtigung
Berichtigung
des Regierungspräsidiums Leipzig
zur Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen
Vom 6. September 2004
Die Prüfungsordnung des Regierungspräsidiums Leipzig für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen vom 17. März 1992 (SächsABl. 1993 S. 33) ist wie folgt zu berichtigen:
In § 20 Abs. 1 wird die Bewertung „mangelhaft (46 bis 30 Punkte)“ durch die Bewertung „mangelhaft (49 bis 30 Punkte)“ ersetzt.
Leipzig, den 6. September 2004
Regierungspräsidium Leipzig
Oberhettinger
Stellvertretender Referatsleiter
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.