Ber-GnO · Sachsen

Berichtiguung der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über das Verfahren der Justizbehörden des Freistaates Sachsen in Gnadensachen

Fundstelle:
SächsABl. 2000 Nr. 17, S. 346
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Berichtigung

Berichtigung der Verwaltungsvorschrift

des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
über das Verfahren der Justizbehörden des Freistaates Sachsen in Gnadensachen
(Gnadenordnung – GnO) vom 10. Dezember 1999 (SächsABl. 2000 S. 3)

Vom 3. April 2000

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über das Verfahren der Justizbehörden des Freistaates Sachsen in Gnadensachen (Gnadenordnung – GnO) vom 10. Dezember 1999 (SächsABl. 2000 S. 3) ist wie folgt zu berichtigen

In Nummmer 1 Buchst. a Doppelbuchst. dd ist die Angabe „Nummern 1 bis 3“ durch die Angabe „Doppelbuchstaben aa bis cc“ zu ersetzen.

Dresden, den 3. April 2000

Sächsisches Staatsministerium der Justiz
Dr. Sprenger
Ministerialdirigent

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.