Berichtigung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung über die Erhebung der Kurtaxe in den sächsischen Staatsbädern
- Fundstelle:
- SächsGVBl. 2004 Nr. 8, S. 242
Eingangsformel
Berichtigung
des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
zur Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung über die Erhebung der Kurtaxe in den sächsischen Staatsbädern
Vom 7. Mai 2004
Die Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Erhebung der Kurtaxe in den sächsischen Staatsbädern vom 18. September 2003 (SächsGVBl. S. 704) ist wie folgt zu berichtigen:
In der Anlage 1 muss der Kurtaxsatz für die ermäßigte Kurtaxe der Kurzone I in Bad Brambach „1,10“ lauten.
Dresden, den 7. Mai 2004
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Woydera
Abteilungsleiter
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.