Ber-Neufassung-der-Verordnung-Kurtaxe · Sachsen

Berichtigung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung über die Erhebung der Kurtaxe in den sächsischen Staatsbädern

Fundstelle:
SächsGVBl. 2004 Nr. 8, S. 242
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Eingangsformel

Berichtigung

des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
zur Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung über die Erhebung der Kurtaxe in den sächsischen Staatsbädern

Vom 7. Mai 2004

Die Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Erhebung der Kurtaxe in den sächsischen Staatsbädern vom 18. September 2003 (SächsGVBl. S. 704) ist wie folgt zu berichtigen:

In der Anlage 1 muss der Kurtaxsatz für die ermäßigte Kurtaxe der Kurzone I in Bad Brambach „1,10“ lauten.

Dresden, den 7. Mai 2004

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Woydera
Abteilungsleiter

 

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.