Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Aufhebung von Rechtsvorschriften
- Fundstelle:
- SächsGVBl. 2002 Nr. 9, S. 176
Eingangsformel
Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
zur Aufhebung von Rechtsvorschriften
Vom 5. Februar 2002
Es wird verordnet aufgrund von
- § 18 Abs. 2 Satz 1 des Beamtengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Beamtengesetz – SächsBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 370, 2000 S. 7) hinsichtlich der Artikel 1, 3 und 4 im Benehmen mit dem Staatsministerium des Innern und
- § 8 Nr. 8 des Gesetzes über die Juristenausbildung im Freistaat Sachsen (Sächsisches Juristenausbildungsgesetz – SächsJAG) vom 27. Juni 1991 (SächsGVBl. S. 224), das durch Gesetz vom 29. Februar 1996 (SächsGVBl. S. 93) geändert worden ist, hinsichtlich des Artikels 2 im Einvernehmen mit den Staatsministerien des Innern, der Finanzen und für Wissenschaft und Kunst:
1 Änderung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung für die Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes
Artikel 1 Änderung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung für die Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes § 13 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung für die Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes (AOJwD) vom 13. November 1995 (SächsGVBl. S. 418) wird aufgehoben.
2 Änderung der Kapazitätsverordnung für den juristischen Vorbereitungsdienst
Artikel 2 Änderung der Kapazitätsverordnung für den juristischen Vorbereitungsdienst § 12 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Beschränkung der Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst (Kapazitätsverordnung für den juristischen Vorbereitungsdienst – JVDKapVO) vom 7. März 1996 (SächsGVBl. S. 97), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 15. April 1998 (SächsGVBl. S. 181, 182) geändert worden ist, wird aufgehoben.
3 Änderung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Rechtspfleger
Artikel 3 Änderung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Rechtspfleger § 44 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Rechtspfleger (APORPfl) vom 9. September 1991 (SächsGVBl. S. 355) wird aufgehoben.
4 Änderung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Beamten des mittleren Justizdienstes
Artikel 4 Änderung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Beamten des mittleren Justizdienstes § 47 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Beamten des mittleren Justizdienstes (APOMJD) vom 30. September 1991 (SächsGVBl. S. 363) wird aufgehoben.
5 In-Kraft-Treten
Artikel 5 In-Kraft-Treten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 5. Februar 2002 Der Staatsminister der Justiz Manfred Kolbe
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.