VO-zur-Aufhebung-von-Rechtsvorschriften · Sachsen

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Aufhebung von Rechtsvorschriften

Fundstelle:
SächsGVBl. 2002 Nr. 9, S. 176
5 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Eingangsformel

Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
zur Aufhebung von Rechtsvorschriften

Vom 5. Februar 2002

Es wird verordnet aufgrund von

  1. § 18 Abs. 2 Satz 1 des Beamtengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Beamtengesetz – SächsBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 370, 2000 S. 7) hinsichtlich der Artikel 1, 3 und 4 im Benehmen mit dem Staatsministerium des Innern und
  2. § 8 Nr. 8 des Gesetzes über die Juristenausbildung im Freistaat Sachsen (Sächsisches Juristenausbildungsgesetz – SächsJAG) vom 27. Juni 1991 (SächsGVBl. S. 224), das durch Gesetz vom 29. Februar 1996 (SächsGVBl. S. 93) geändert worden ist, hinsichtlich des Artikels 2 im Einvernehmen mit den Staatsministerien des Innern, der Finanzen und für Wissenschaft und Kunst:
Artikel

1 Änderung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung für die Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes

Artikel 1 Änderung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung für die Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes § 13 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung für die Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes (AOJwD) vom 13. November 1995 (SächsGVBl. S. 418) wird aufgehoben.

Artikel

2 Änderung der Kapazitätsverordnung für den juristischen Vorbereitungsdienst

Artikel 2 Änderung der Kapazitätsverordnung für den juristischen Vorbereitungsdienst § 12 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Beschränkung der Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst (Kapazitätsverordnung für den juristischen Vorbereitungsdienst – JVDKapVO) vom 7. März 1996 (SächsGVBl. S. 97), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 15. April 1998 (SächsGVBl. S. 181, 182) geändert worden ist, wird aufgehoben.

Artikel

3 Änderung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Rechtspfleger

Artikel 3 Änderung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Rechtspfleger § 44 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Rechtspfleger (APORPfl) vom 9. September 1991 (SächsGVBl. S. 355) wird aufgehoben.

Artikel

4 Änderung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Beamten des mittleren Justizdienstes

Artikel 4 Änderung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Beamten des mittleren Justizdienstes § 47 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Beamten des mittleren Justizdienstes (APOMJD) vom 30. September 1991 (SächsGVBl. S. 363) wird aufgehoben.

Artikel

5 In-Kraft-Treten

Artikel 5 In-Kraft-Treten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 5. Februar 2002 Der Staatsminister der Justiz Manfred Kolbe

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.