Ber-VO-Zustaendigkeit-Berufung-ehrenamtliche-Richter-bei-Fachkammern-und-Fachsenaten-nach-Bundespersonalvertretungsgeset · Sachsen

Berichtigung der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Zuständigkeit für die Berufung der ehrenamtlichen Richter bei den Fachkammern und Fachsenaten nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz vom 11. Februar 1993

Fundstelle:
SächsGVBl. 1993 Nr. 17, S. 283
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Berichtigung der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Zuständigkeit für die Berufung der ehrenamtlichen Richter bei den Fachkammern und Fachsenaten nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz vom 11. Februar 1993

Berichtigung der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Zuständigkeit für die Berufung der ehrenamtlichen Richter bei den Fachkammern und Fachsenaten nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz vom 11. Februar 1993

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.