Ber-DAVOHS · Sachsen

Berichtigung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Sächsischen Dienstaufgabenverordnung an Hochschulen

Fundstelle:
SächsGVBl. 2003 Nr. 5, S. 103
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Berichtigung

Berichtigung

des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
zur Sächsischen Dienstaufgabenverordnung an Hochschulen

Vom 1. April 2003

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über Art und Umfang der Aufgaben an staatlichen Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsische Dienstaufgabenverordnung an Hochschulen – DAVOHS ) vom 25. Februar 2003 (SächsGVBl. S. 31) ist wie folgt zu berichtigen:

In § 4 Abs. 2 Nr. 3 ist das Wort „Lehrveranstaltungsstunden“ durch das Wort „Lehrstunden“ zu ersetzen.

Dresden, den 1. April 2003

Sächsisches Staatsministerium
für Wissenschaft und Kunst
Dr. Muster
Abteilungsleiter

 

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.