Berichtigung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Sächsischen Dienstaufgabenverordnung an Hochschulen
- Fundstelle:
- SächsGVBl. 2003 Nr. 5, S. 103
Berichtigung
Berichtigung
des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
zur Sächsischen Dienstaufgabenverordnung an Hochschulen
Vom 1. April 2003
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über Art und Umfang der Aufgaben an staatlichen Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsische Dienstaufgabenverordnung an Hochschulen – DAVOHS ) vom 25. Februar 2003 (SächsGVBl. S. 31) ist wie folgt zu berichtigen:
In § 4 Abs. 2 Nr. 3 ist das Wort „Lehrveranstaltungsstunden“ durch das Wort „Lehrstunden“ zu ersetzen.
Dresden, den 1. April 2003
Sächsisches Staatsministerium
für Wissenschaft und Kunst
Dr. Muster
Abteilungsleiter
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.