Berichtigung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über berufliche Gymnasien im Freistaat Sachsen
- Fundstelle:
- SächsGVBl. 1994 Nr. 10, S. 292
Berichtigung
Berichtigung
der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
über berufliche Gymnasien im Freistaat Sachsen
Vom 1. Februar 1994
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über berufliche Gymnasien im Freistaat Sachsen vom 24. November 1993 (SächsGVBl. S. 1185) ist wie folgt zu berichtigen:
- 1.
- In der Überschrift „§ 36 Inkrafttreten und Außerkrafttreten“ ist „§ 36“ durch „§ 62“ zu ersetzen.
- 2.
- Im Text zu Anlage 2 ist in Satz 5 das Wort „Form“ durch das Wort „Formel“ zu ersetzen.
Dresden, den 1. Februar 1994
Sächsisches Staatsministeriums für Kultus
Dr. Kuklinski
stellv. Abteilungsleiter
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.