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Berichtigung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über berufliche Gymnasien im Freistaat Sachsen

Fundstelle:
SächsGVBl. 1994 Nr. 10, S. 292
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Berichtigung

Berichtigung

der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
über berufliche Gymnasien im Freistaat Sachsen

Vom 1. Februar 1994

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über berufliche Gymnasien im Freistaat Sachsen vom 24. November 1993 (SächsGVBl. S. 1185) ist wie folgt zu berichtigen:

1.
In der Überschrift „§ 36 Inkrafttreten und Außerkrafttreten“ ist „§ 36“ durch „§ 62“ zu ersetzen.
2.
Im Text zu Anlage 2 ist in Satz 5 das Wort „Form“ durch das Wort „Formel“ zu ersetzen.

Dresden, den 1. Februar 1994

Sächsisches Staatsministeriums für Kultus
Dr. Kuklinski
stellv. Abteilungsleiter

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.