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Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Anpassung des Betrags für den kommunalen Mehrbelastungsausgleich gemäß § 5 des Sächsischen Prostituiertenschutzausführungsgesetzes

Fundstelle:
SächsABl. 2025 Nr. 49, S. 1162 Fsn-Nr.: 600
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Bekanntmachung

Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
zur Anpassung des Betrags für den kommunalen Mehrbelastungsausgleich gemäß § 5 des Sächsischen Prostituiertenschutzausführungsgesetzes

Vom 14. November 2025

Das Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat gemäß § 5 Absatz 5 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 4 des Sächsischen Prostituiertenschutzausführungsgesetzes vom 28. Juni 2018 (SächsGVBl. S. 470) den Betrag des Mehrbelastungsausgleiches für den laufenden Erfüllungsaufwand der berechtigten Landkreise und Kreisfreien Städte zu überprüfen sowie bei Bedarf anzupassen und bekannt zu geben.

Der Mehrbelastungsausgleich beträgt für das Jahr 2026

100 000 Euro.

Dresden, den 14. November 2025

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Dr. Stephan Koch
Abteilungsleiter

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.