Ber-VwV-Beamtenverhaeltnis · Sachsen

Berichtigung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Begründung und Beendigung eines Beamtenverhältnisses

Fundstelle:
SächsABl. 2024 Nr. 38, S. 1058 Fsn-Nr.: 240
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Berichtigung

Berichtigung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Begründung und Beendigung eines Beamtenverhältnisses

Vom 28. August 2024

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Begründung und Beendigung eines Beamtenverhältnisses vom 18. Juni 2024 (SächsABl. S. 725) ist wie folgt zu berichtigen:

1.
In Nummer 14 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa Satz 2 werden nach den Wörtern „Tätigkeit, die“ die Wörter „der Beamtin oder“ eingefügt.
2.
In Nummer 38 Satz 2 und Nummer 50 Buchstabe a Satz 3 wird jeweils das Wort „Beamte“ durch die Wörter „der Beamte“ ersetzt.
3.
In Anlage 4 Nummer 1 Satz 10 erster Spiegelstrich wird das Wort „Rückbildung“ durch das Wort „Rückbindung“ ersetzt.

Dresden, den 28. August 2024

Sächsisches Staatsministerium des Innern
Dr. Irmgard Weiß
Referatsleiterin

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.