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Berichtigung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften über die schulische Bildung und Prüfung an allgemeinbildenden Gymnasien

Fundstelle:
SächsGVBl. 2023 Nr. 15, S. 668 Fsn-Nr.: 710
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Berichtigung

Berichtigung
der Verordnung des
Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften
über die schulische Bildung und Prüfung an allgemeinbildenden Gymnasien

Vom 8. August 2023

Artikel 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften über die schulische Bildung und Prüfung an allgemeinbildenden Gymnasien vom 30. Mai 2023 (SächsGVBl. S. 379) wird wie folgt berichtigt:

In § 62 Absatz 4 Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung werden die Wörter „bis zu“ durch die Wörter „mehr als“ ersetzt.

Dresden, den 8. August 2023

Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Rothkopf
Referatsleiter

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.