Berichtigung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Einführung der Gemeinschaftsschule und der Oberschule+
- Fundstelle:
- SächsGVBl. 2021 Nr. 36, S. 1184 Fsn-Nr.: 710
Berichtigung
Berichtigung der Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Einführung der Gemeinschaftsschule und der Oberschule+
Vom 20. September 2021
Artikel 3 Nummer 7 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Einführung der Gemeinschaftsschule und der Oberschule+ vom 22. Juni 2021 (SächsGVBl. S. 713) wird wie folgt berichtigt:
Die Wörter „§ 19 Absatz 2 Satz 1“ werden durch die Wörter „§ 19 Absatz 2 Satz 2“ ersetzt.
Dresden, den 20. September 2021
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Rothkopf
Referatsleiter
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.