Berichtigung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Vierten Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Änderung der Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung
- Fundstelle:
- SächsGVBl. 2021 Nr. 2, S. 32 Fsn-Nr.: 250
Berichtigung
Berichtigung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
zur Vierten Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
zur Änderung
der Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung
Vom 12. Januar 2021
Die Vierte Verordnung zur Änderung der Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung vom 8. Januar 2021 (SächsGVBl. S. 24) wird wie folgt berichtigt:
In Artikel 2 Nummer 1 ist die Angabe „in Buchstabe b)“ zu streichen.
Dresden, den 12. Januar 2021
Die Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Petra Köpping
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.