Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt über die Trägereinrichtungen der klinischen Krebsregister im Freistaat Sachsen
- Fundstelle:
- SächsABl. 2020 Nr. 38, S. 1062 Fsn-Nr.: 250
Eingangsformel
Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
über die Trägereinrichtungen der klinischen Krebsregister im Freistaat Sachsen
Vom 1. September 2020
I. Trägereinrichtungen
I.
Trägereinrichtungen
Als Trägereinrichtungen der klinischen Krebsregister gemäß § 1 Absatz 2 des Sächsischen Krebsregistergesetzes vom 17. Mai 2018 (SächsGVBl. S. 277) werden benannt
- a)
- Klinisches Krebsregister Chemnitz
- Klinikum Chemnitz gGmbH
- Flemmingstraße 2
- 09116 Chemnitz
- b)
- Klinisches Krebsregister Dresden
- Universitätsklinikum Carl Gustav Carus
- Fetscherstraße 74
- 01307 Dresden
- c)
- Klinisches Krebsregister Leipzig
- Universitätsklinikum Leipzig AöR
- Liebigstraße 18
- 04103 Leipzig
- d)
- Klinisches Krebsregister Zwickau
- Südwestsächsisches Tumorzentrum Zwickau e. V.
- Karl-Keil-Straße 35
- 08060 Zwickau
II. Aufgaben und Befugnisse der Trägereinrichtungen
II.
Aufgaben und Befugnisse der Trägereinrichtungen
- 1.
- Die Trägereinrichtungen nehmen die hoheitliche Aufgabe der klinischen Krebsregistrierung umfassend und in eigenem Namen wahr.
- 2.
- Sie gewährleisten
- a)
- die personelle, fachliche sowie finanzielle Unabhängigkeit des klinischen Krebsregisters als eigenständige Einheit und
- b)
- die datenstrukturelle Eigenständigkeit des klinischen Krebsregisters.
- 3.
- Dienst- und arbeitsrechtliche Maßnahmen für die Mitarbeiter des klinischen Krebsregisters nimmt die Trägereinrichtung im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vor.
Dresden, den 1. September 2020
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Michael Bockting
Abteilungsleiter Sozialversicherung und Krankenhauswesen
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.