Berichtigung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zum Gesetz zur Änderung des Sächsischen Straßengesetzes
- Fundstelle:
- SächsGVBl. 2020 Nr. 2, S. 29 Fsn-Nr.: 471
Berichtigung
Berichtigung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
zum Gesetz zur Änderung des Sächsischen Straßengesetzes
Vom 13. Januar 2020
Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Sächsischen Straßengesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762) wird wie folgt berichtigt:
- 1.
- In Nummer 14 wird an der Überschrift des § 18a eine Fußnote „¹“ angefügt.
- 2.
- Die Fußnote wird wie folgt gefasst:
- „¹
- Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1)“.
Dresden, den 13. Januar 2020
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Graf von Bullion
Referatsleiter
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.