Berichtigung der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über Zuständigkeiten bei der Unabkömmlichstellung vom 16. Juni 1992
- Fundstelle:
- SächsGVBl. 1992 Nr. 30, S. 442
Berichtigung
Berichtigung der Verordnung
der Sächsischen Staatsregierung über Zuständigkeiten bei der Unabkömmlichstellung vom 16. Juni 1992
Vom 27. August 1992
Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über Zuständigkeiten bei der Unabkömmlichstellung vom 16. Juni 1992 (SächsGVBl. S. 294) ist wie folgt zu berichtigen:
In § 1 Ziff. 11 Buchst. d muß es statt des Wortes „Landratsamt“ richtig „Landesamt“ heißen.
Dresden, den 27. August 1992
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Weik
Abteilungsleiter
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.