Gesetz zum Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag
- Fundstelle:
- SächsGVBl. 2017 Nr. 16, S. 582 Fsn-Nr.: 606-12B
Eingangsformel
Gesetz
zum Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag
Vom 27. Oktober 2017
Der Sächsische Landtag hat am 27. September 2017 das folgende Gesetz beschlossen:
1 Zustimmung zum Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag
Artikel 1 Zustimmung zum Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag Dem am 3. April 2017 von den Ländern unterzeichneten Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages (Zweiter Glücksspieländerungsstaatsvertrag) wird zugestimmt. Der Zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
2 Inkrafttreten
Artikel 2 Inkrafttreten (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt, ob der Zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 1 in Kraft getreten oder gegenstandslos geworden ist.1 Dresden, den 27. Oktober 2017 Der Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler Der Ministerpräsident Stanislaw Tillich Der Staatsminister des Innern Markus Ulbig
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.