Berichtigung des Regierungspräsidiums Dresden der Verordnung zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Geisingberg“
- Fundstelle:
- SächsABl. 2001 Nr. 13, S. 414 Fsn-Nr.: 653
Berichtigung
Berichtigung
des Regierungspräsidiums Dresden
der Verordnung zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Geisingberg“
Vom 26. Februar 2001
Die
Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Geisingberg“ vom 27. November 2000 (SächsABl. S. 989) wird wie folgt berichtigt:
In § 5 Nr. 2 Buchst. a und in § 8 Abs. 3 Nr. 2 wird das Wort „Pferde“ durch das Wort „Pferche“ ersetzt.
Dresden, den 26. Februar 2001
Regierungspräsidium Dresden
Krekel
Abteilungsleiterin
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.