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Bekanntmachung der Sächsischen Staatskanzlei über das Inkrafttreten von Abkommen

Fundstelle:
SächsGVBl. 2014 Nr. 7, S. 312 Fsn-Nr.: 421
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Bekanntmachung

Bekanntmachung
der Sächsischen Staatskanzlei
über das Inkrafttreten von Abkommen

Vom 2. Juni 2014

Die Sächsische Staatskanzlei gibt das Inkrafttreten des folgenden Abkommens bekannt:

Das Abkommen zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik und zur Durchführung der Marktüberwachung der nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 harmonisierten Bauprodukte sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (SächsGVBl. S. 262) ist gemäß seiner Nummer 2 am 1. Juni 2014 in Kraft getreten.

Dresden, den 2. Juni 2014

Sächsische Staatskanzlei
Geisler
Referatsleiter

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.