Ber-SaechsDSchfoeVO · Sachsen

Berichtigung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen

Fundstelle:
SächsGVBl. 2009 Nr. 7, S. 259 Fsn-Nr.: 46
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Berichtigung

Berichtigung der Verordnung

des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen

Vom 15. Mai 2009

Nummer 7.1 der Anlage zur Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen (Sächsische Denkmalschutzförderungsverordnung – SächsDSchföVO) vom 18. Februar 2009 (SächsGVBl. S. 85) wird wie folgt berichtigt:

1.
Unter Ziffer I wird der Klammerzusatz „(denkmalbedingter Mehraufwand)“ gestrichen.
2.
Unter Ziffer II wird der Klammerzusatz wie folgt gefasst:
„(siehe Anlage A 2 – zum Antrag – Spalte 5)“.

Dresden, den 15. Mai 2009

Sächsisches Staatsministerium des Innern
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.