Ber-StV · Sachsen

Berichtigung der Sächsischen Staatskanzlei zur Bekanntmachung der Neufassung des Staatsvertrages über den Rundfunk im vereinten Deutschland und des Staatsvertrages über Mediendienste vom 9. Januar 2001

Fundstelle:
SächsGVBl. 2001 Nr. 13, S. 683 Fsn-Nr.: 72
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Berichtigung

Berichtigung

der Sächsischen Staatskanzlei
zur Bekanntmachung der Neufassung des Staatsvertrages über den Rundfunk im vereinten Deutschland und des Staatsvertrages über Mediendienste vom 9. Januar 2001

Vom 24. September 2001

Die Bekanntmachung der Neufassung des Staatsvertrages über den Rundfunk im vereinten Deutschland und des Staatsvertrages über Mediendienste vom 9. Januar 2001 (SächsGVBl. S. 18) wird wie folgt berichtigt:

In § 21 Abs. 1 lit. i) des Staatsvertrages über die Körperschaft des öffentlichen Rechts „Deutschlandradio“ (Deutschlandradio-StV/DLR-StV) werden nach den Worten „einem Vertreter“ die Worte „des Bundes“ eingefügt.

Dresden, den 24. September 2001

Sächsische Staatskanzlei
Sagurna
Staatssekretär

 

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.