G-zum-11-RundfunkaenderungsStV · Sachsen

Gesetz zum Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Fundstelle:
SächsGVBl. 2008 Nr. 19, S. 897 Fsn-Nr.: 72-28
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Eingangsformel

Gesetz

zum Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Vom 11. Dezember 2008

Der Sächsische Landtag hat am 10. Dezember 2008 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel

1

Artikel 1 Dem Elften Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge ( Elfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag ) vom 12. Juni 2008 zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland wird zugestimmt. Der Elfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel

2

Artikel 2 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. (2) Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt, ob der Elfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 3 Abs. 2 in Kraft getreten oder gegenstandslos geworden ist. Dresden, den 11. Dezember 2008 Der Landtagspräsident Erich Iltgen Der Ministerpräsident Stanislaw Tillich

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.