Ber-AGyKoVO · Sachsen

Berichtigung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Ausbildung und die Abiturprüfung an Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen

Fundstelle:
SächsGVBl. 2008 Nr. 14, S. 599 Fsn-Nr.: 710
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Berichtigung

Berichtigung

der Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
über die Ausbildung und die Abiturprüfung an Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen

Vom 25. September 2008

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Ausbildung und die Abiturprüfung an Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen (Abendgymnasien- und Kollegverordnung – AGyKoVO ) vom 8. September 2008 (SächsGVBl. S. 555) wird wie folgt berichtigt:

1.
In der Eingangsformel wird nach der Angabe „§ 62 Abs. 1“ die Angabe „, 2“ eingefügt.
2.
In § 7 Satz 1 wird die Angabe „zum Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen nach § 20 Satz 2 Nr. 1“ gestrichen.
3.
Dem § 20 wird folgender Absatz 3 angefügt:
„(3) Eine der beiden fortgeführten Fremdsprachen muss Englisch sein.“

Dresden, den 25. September 2008

Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Dr. Dittrich
Referatsleiterin

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.