Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über das Außer-Kraft-Treten der Verordnung über die Gewährung von Mehrleistungen zu den Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Bereich der Staatlichen Ausführungsbehörde für Unfallversicherung des Freistaates Sachsen
- Fundstelle:
- SächsGVBl. 1998 Nr. 24, S. 666 Fsn-Nr.: 11
Eingangsformel
Verordnung
der Sächsischen Staatsregierung
über das Außer-Kraft-Treten der Verordnung über die Gewährung von Mehrleistungen zu den Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Bereich der Staatlichen Ausführungsbehörde für Unfallversicherung des Freistaates Sachsen
Vom 10. Dezember 1998
Aufgrund von § 218 Abs. 3 Satz 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung – vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1254), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. Juni 1998 (BGBl. I S. 1311, 1319), wird verordnet:
§ 1 Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Gewährung von Mehrleistungen zu den Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Bereich der Staatlichen Ausführungsbehörde für Unfallversicherung des Freistaates Sachsen (MehrleistungsVO) vom 14. Februar 1996 (SächsGVBl. S. 78) tritt außer Kraft.
§ 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 10. Dezember 1998 Der Ministerpräsident Prof. Dr. Kurt Biedenkopf Der Staatsminister für Soziales, Gesundheit und Familie Dr. Hans Geisler
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.