Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung zur Erprobung vollvirtueller Videoverhandlungen im gerichtlichen Verfahren Vom 13. November 2024*)
- Ausfertigungsdatum:
- 13.11.2024
- Fundstelle:
- Amtsblatt I 2024, 946, 947
Einziger Paragraph VideoGerErmÜtrV SL
Einziger Paragraph
Die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 16 Absatz 1 und 2 des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung wird auf das Ministerium der Justiz übertragen.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.