AV · Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ämtergruppe der Laufbahn der Laufbahngruppe 2, ab dem zweiten Einstiegsamt, in der Staatlichen Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (VAP 2.2 StAV)

Ausfertigungsdatum:
30.04.2020
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ämtergruppe der Laufbahn der Laufbahngruppe 2, ab dem zweiten Einstiegsamt, in der Staatlichen Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (VAP 2.2 StAV)

Anlage 1 Musterausbildungsplan (zu § 7) Nr. Thema/Inhalt Dauer Insgesamt 1. Praktische Ausbildung 51 Wochen 1.1 Ausbildung in der Bezirksregierung Praktische und theoretische Ausbildung sind durch Austausch der Ausbil- dungspläne von Ausbildungsleitung und Bezirksregierung vor und wäh- rend der Ausbildung aufeinander abzustimmen 1.1.1 Einführung in den Geschäftsbetrieb der Dezernate 55 und 56 1.1.2 Einarbeitung in die Aufgaben der Aufsichtsbeamten und Führungskräfte des Dezernates 55: Technischer Arbeitsschutz 1.1.3 Einarbeitung in die Aufgaben der Aufsichtsbeamten und Führungskräfte des Dezernates 56: Betrieblicher Arbeitsschutz 1.1.4 Bearbeitung von Anträgen und Anzeigen, einschließlich der Abgabe von Stellungnahmen 1.1.5 Teilnahme an Dienstgeschäften in Betrieben aller Art 1.1.6 Selbstständige Durchführung geeigneter Dienstgeschäfte im Innen- und Außendiensten 1.1.7 Leitung einer Fachaufgabe als Co-Dezernentin oder Co-Dezernent 1.1.8 Mitwirkung bei der Programmarbeit 1.1.9 Untersuchung von Unfällen und Schadensfällen, einschließlich deren Auswertung im Hinblick auf erforderliche Maßnahmen zu deren Vermei- dung 1.1.10 Entwurf von Genehmigungsbescheiden, Ordnungsverfügungen, Bußgeld- bescheiden und Strafanzeigen 1.1.11 Auswertung von Außendienstgeschäften 1.1.12 Teilnahme an mündlichen Erörterungen, Behördenbesprechungen und sonstigen wichtigen Verhandlungen 1.1.13 Zusammenarbeit mit anderen Institutionen Seite 1 von 4 Anlage 1 Musterausbildungsplan (zu § 7) 1.2 Ausbildung und Hospitationen außerhalb der Insgesamt 3 Dezernate 55 und 56 Wochen 1.2.1 Ausbildung im Landesinstitut für Arbeitsgestaltung NRW 2-3 Tage 1.2.2 Hospitation bei einer Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) 1 1.2.2.1 Prüfung ausgewählter Anlagen nach § 2 Nr. 30 Produktsicherheitsgesetz 1.2.4 Hospitation bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2 Tage 1.2.5 Hospitation bei dem für den Arbeitsschutz zuständigen Ministerium 1 2. Theoretische Ausbildung Insgesamt 36 Wochen 2.1 Allgemeines, Einführung Einführung in das Recht des öffentlichen Dienstes, inclusive Regelungen zur kulturellen Vielfalt, dem Gesundheitsmanagement, der Personalent- wicklung, dem Personalvertretungsrecht sowie Tarifrecht. Einführung in die Verwaltungsorganisation und den Behördenaufbau Rechtsvorschriften im Arbeitsschutz Korruptionsprävention IT-Fachanwendung in der Arbeitsschutzverwaltung (IFAS) 2.2 Leitlinien und Methoden Betriebsbesichtigung mit Systembewertung Beschwerdemanagement Unfalluntersuchungen Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie/Programmarbeit Gutachterlicher Vermerk 2.3 Allgemeines Recht Staatsbürgerkunde Sonstige relevante Rechtsgebiete Grundrechte Verwaltungs- und Verwaltungsvollstreckungsrecht Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht Haushalts- und Kassenrecht Grundlagen des Tarifrechts Seite 2 von 4 Anlage 1 Musterausbildungsplan (zu § 7) 2.4 Verwandte Rechtsgebiete Recht der Unfallversicherungsträger Umweltschutzrecht Arbeitsrecht 2.5 Allgemeiner Arbeitsschutz Arbeitsschutzgesetz Arbeitsschutzorganisation Arbeits- und Arbeitsplatzgestaltung 2.6 Sozialer Arbeitsschutz Arbeitszeitrecht Arbeitszeitvorschriften für Kraftfahrer Mutterschutz Jugendarbeitsschutz Heimarbeitsschutz 2.7 Anlagen-, Betriebs- und Produktsicherheit Produktsicherheit Betriebssicherheit/Überwachungsbedürftige Anlagen/Erlaubnis- und Ge- nehmigungsverfahren/ Elektrische Sicherheit/Explosionsschutz Transportsicherheit und Ladungssicherung Strahlenschutzrecht 2.8 Stoffrecht Biologische Arbeitsstoffe Chemikaliensicherheit Gefahrstoffrecht Sprengstoffrecht 2.9 Gesundheitsschutz und Arbeitsmedizin Physiologische Belastungen Einführung in die Arbeitsmedizin und arbeitsmedizinische Vorsorge Psychische Belastungen 2.10 Kommunikation Rhetorik, Gesprächs- und Verhandlungsführung Visualisieren und Präsentieren von Arbeitsergebnissen Organisationsfragen Seite 3 von 4 Anlage 1 Musterausbildungsplan (zu § 7) 2.11 Führung Instrumente der Mitarbeiterführung Controlling/Steuerung 3. Prüfungsangelegenheiten Insgesamt ca. 3 Wochen 3.1 4 Klausuren zu den theoretischen Ausbildungsinhalten 6 Tage 3.2 1 Hausarbeit 2 Wochen 3.3 Mündliche Prüfung 1 Tag 4. Urlaub 12 Wochen Summe 105 Wochen Seite 4 von 4

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.