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Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 1 in der Staatlichen Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (VOAP 1.2 StAV)

Ausfertigungsdatum:
23.04.2022
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 1 in der Staatlichen Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (VOAP 1.2 StAV)

Anlage 1 Musterausbildungsplan (zu § 7) Nr. Thema/Inhalt Dauer Insgesamt 1. Praktische Ausbildung Wochen 1.1 Ausbildung in der Bezirksregierung Praktische und theoretische Ausbildung sind durch Austausch der Ausbildungspläne von Ausbildungsleitung und Bezirksregierung vor und während der Ausbildung aufeinander abzustimmen 1.1.1 Einführung in den Geschäftsbetrieb der Arbeitsschutzdezernate 1.1.2 Einarbeitung in die Basisaufgaben der Aufsichtsbeamtinnen und Auf- sichtsbeamten der Arbeitsschutzdezernate 1.1.3 Einarbeitung in die Expertenthemen und Fachaufgaben der Auf- sichtsbeamtinnen und Aufsichtsbeamten der Arbeitsschutzdezernate 1.1.4 Bearbeitung von Anträgen und Anzeigen, einschließlich der Abgabe von Stellungnahmen 1.1.5 Teilnahme an Dienstgeschäften in Betrieben aller Art 1.1.6 Selbstständige Durchführung geeigneter Dienstgeschäfte im Innen- und Außendienst 1.1.7 Mitwirkung bei der Programmarbeit und Aktionen 1.1.8 Untersuchung von Unfällen und Schadensfällen, einschließlich deren Auswertung im Hinblick auf erforderliche Maßnahmen zu deren Ver- meidung 1.1.9 Entwurf von Genehmigungsbescheiden, Ordnungsverfügungen, Bußgeldbescheiden und Strafanzeigen 1.1.10 Auswertung von Außendienstgeschäften 1.1.11 Teilnahme an mündlichen Erörterungen, Behördenbesprechungen und sonstigen wichtigen Verhandlungen 1.1.12 Zusammenarbeit mit anderen Institutionen 2. Theoretische Ausbildung 2.1 Allgemeines, Einführung Einführung in das Recht des öffentlichen Dienstes, inklusive Rege- lungen zur kulturellen Vielfalt und dem Personalvertretungsrecht. Einführung in die Verwaltungsorganisation und den Behördenaufbau Rechtsvorschriften im Arbeitsschutz Korruptionsprävention IT-Fachanwendung in der Arbeitsschutzverwaltung (IFAS) Seite 1 von 3 Anlage 1 Musterausbildungsplan (zu § 7) 2.2 Leitlinien und Methoden Betriebsbesichtigungen mit Systembewertung Beschwerdemanagement Unfalluntersuchungen Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie/Programmarbeit Gutachterlicher Vermerk 2.3 Allgemeines Recht Staatsbürgerkunde Sonstige relevante Rechtsgebiete Grundrechte Verwaltungs- und Verwaltungsvollstreckungsrecht Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht 2.4 Allgemeiner Arbeitsschutz Arbeitsschutzgesetz Arbeitsschutzorganisation Arbeits- und Arbeitsplatzgestaltung 2.5 Sozialer Arbeitsschutz Arbeitszeitrecht Arbeitszeitvorschriften für Kraftfahrer Mutterschutz Jugendarbeitsschutz Heimarbeitsschutz 2.6 Anlagen-, Betriebs- und Produktsicherheit Produktsicherheit Betriebssicherheit/Überwachungsbedürftige Anlagen/Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren/Elektrische Sicherheit/Explosionsschutz Transportsicherheit und Ladungssicherung Strahlenschutzrecht 2.7 Stoffrecht Biostoffrecht Chemikaliensicherheit Gefahrstoffrecht Sprengstoffrecht 2.8 Gesundheitsschutz und Arbeitsmedizin Physiologische Belastungen Einführung in die Arbeitsmedizin und arbeitsmedizinische Vorsorge Psychische Belastungen Seite 2 von 3 Anlage 1 Musterausbildungsplan (zu § 7) 2.9 Kommunikation Rhetorik, Gesprächs- und Verhandlungsführung Visualisieren und Präsentieren von Arbeitsergebnissen Organisationsfragen 2.10 Verwandte Rechtsgebiete Recht der Unfallversicherungsträger Umweltschutzrecht Arbeitsrecht 3. Prüfungsangelegenheiten Insgesamt 8 Tage 3.1 4 Klausuren zu den theoretischen Ausbildungsinhalten 4 Tage 3.2 1 fachpraktische Arbeit 3 Tage 3.3. Mündliche Prüfung 1 Tag 4. Urlaub ca. 7 Wochen Summe 64 Wochen Seite 3 von 3

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.